Die Bayerische Staatsregierung hat sich dazu entschlossen, den Lockdown in Bayern über den
31. Januar hinaus bis 14. Februar zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben größtenteils bestehen, es kommt aber zu einigen Änderungen etwa bei Schulen oder der Maskenpflicht. Die FFP2 Maskenpflicht gilt nicht für Mitarbeiter von Einzelhandelsgeschäften, oder für Mitarbeiter von click-and-collect Schaltern. Dabei genügt die bisherige Mund-Nasen-Bedeckung. Die erneuerte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist am 21. Januar in Kraft getreten. Der Bayerische Landtag stimmt voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. Januar über die Maßnahmen ab.
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