In der Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Bayern, wurde nun auch das Abholen von bestellter Ware erlaubt. Das bedeutet, das telefonisch oder online bestellte Ware im Ladengeschäft abgeholt werden kann (Click & Collect).
Folgende Voraussetzungen sind dringend einzuhalten:
• Kunden müssen dabei eine FFP2 Maske tragen
• der Mindestabstand von 1,5m muss weiterhin gewährleistet bleiben
• um Kontakte auf das nötigste Maß zu beschränken, ist bei der Abholung im Ladengeschäft auf unterschiedliche Zeitfenster zu achten.
• weiterhin müssen diese Maßnahmen im Schutz- und Hygienekonzept mit aufgenommen werden
Nicht bestellte Ware darf in Ihren Floristfachgeschäften nicht verkauft werden.
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