Stand 05.02.2021
Das Referat I5 des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ( StMAS) hat den positiven Bescheid mitgeteilt bezüglich der Verlängerung auf max. 4 Stunden der Ladenöffnungszeit zur Abgabe von Blumen im Rahmen von " Click and Collect" für Valentinstag den 14. Februar 2021.
Daraus ergibt sich wie folgt:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in Bayern eine Ladenöffnung nicht erlaubt ist. Eine Öffnung des Ladens stellt eine schwere Ordnungswidrigkeit dar und wird mit hohen Geldbußen geahndet.
Wir wünschen allen Unternehmern einen erfolgreichen Valentinstag!
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