Seit Montag, 27.04. dürfen auch Blumengeschäfte unter Beachtung bestimmter Hygiene- und Sicherheitsvorschriften wieder öffnen. Dazu hat der FDF seinen Mitgliedern ein Muster eines Sicherheitskonzepts nebst Hinweis- und Warnschildern zum Aufhängen in den Blumengeschäften geschickt. Diese Dokumente helfen den Betrieben bei der Bewältigung der innerbetrieblichen Organisation, die durch die Corona Krise entstanden sind.
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