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Einzelartikel

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Lockdown Verlängerung 11.01.2021




In der Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Bayern, wurde nun auch das Abholen von bestellter Ware erlaubt. Das bedeutet, das telefonisch oder online bestellte Ware im Ladengeschäft abgeholt werden kann (Click & Collect).


Folgende Voraussetzungen sind dringend einzuhalten:


• Kunden müssen dabei eine FFP2 Maske tragen

• der Mindestabstand von 1,5m muss weiterhin gewährleistet bleiben

• um Kontakte auf das nötigste Maß zu beschränken, ist bei der Abholung im Ladengeschäft auf unterschiedliche Zeitfenster zu achten.

• weiterhin müssen diese Maßnahmen im Schutz- und Hygienekonzept mit aufgenommen werden


Nicht bestellte Ware darf in Ihren Floristfachgeschäften nicht verkauft werden.






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