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Neue Ausbildungsordnung Florist / in verabschiedet

Aktualisiert: vor 11 Stunden



Der Bundesausschuss für Ausbildung des FDF Bundesverband hat in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Gewerkschaft, unter Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) eine neue Ausbildungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf Florist / in entworfen. Nach vielen Treffen in Präsenz und in Online-Meetings, einigte man sich auf die neuen Inhalte, die verstärkt die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung beinhalten.

Nach der Prüfung durch die Bundesressorts der Ministerien u. a. auf Rechtsförmlichkeit wurde die Verordnung am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und tritt am 1. August 2025 in Kraft.

Als Anhang der Verordnung findet sich der Ausbildungsrahmenplan, der die Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung festlegt.

Parallel dazu wurde ein Bundesrahmenlehrplan für die Berufsschulen entwickelt.

Beide Dokumente können Sie über die untenstehenden Buttons abrufen.

Als ein wesentlicher Teil der neuen AO wurden auch die Inhalte der Abschlussprüfung geändert. So gibt es künftig keine Zwischenprüfung mehr, sondern eine Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) mit Teil 1 und Teil 2.

Einen Überblick über die neuen Prüfungsinhalte erhalten Sie auf den Schaubildern unten.










Quelle Tabellen: FDF Bundesausbildungsausschuss

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